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   OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22   

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https://dejure.org/2022,35107
OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22 (https://dejure.org/2022,35107)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2022 - 6 W 72/22 (https://dejure.org/2022,35107)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2022 - 6 W 72/22 (https://dejure.org/2022,35107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 1 UWG, § 4 Nr 2 UWG, § 12 Abs 1 UWG
    Keine fehlende Dringlichkeit bei Geltendmachung von § 4 Nr. 1 UWG erst in der Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 4 Nr 1 UWG ; § 4 Nr 2 UWG ; § 12 Abs 1 UWG
    Keine fehlende Dringlichkeit bei Geltendmachung von § 4 Nr. 1 UWG erst in der Beschwerde

  • rechtsportal.de

    § 4 Nr 1 UWG ; § 4 Nr 2 UWG ; § 12 Abs 1 UWG
    Wettbewerbswidrigkeit der Herabsetzung eines Mitbewerbers; Fortdauer der Eilbedürftigkeit bei Wechsel des Antragsgrundes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Keine fehlende Dringlichkeit bei Geltendmachung von § 4 Nr. 1 UWG erst in der Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 257
  • GRUR-RR 2023, 91
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
    b) Auch bei einem auf das Verbot der konkreten Verletzungsform gerichteten Klageantrag kann der Kläger sein Rechtsschutzbegehren allerdings aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime dahin fassen, dass aus einem bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Lebenssachverhalt nur bestimmte Teile zur Beurteilung herangezogen werden sollen (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; BGH GRUR 2018, 431, 432, Rn 16 - Tiegelgröße).

    Der Kläger ist daher gehalten, in der Klage substantiiert diejenigen Irreführungsaspekte darzulegen und zu den gemäß § 5 Abs. 1 UWG dafür maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen einer irreführenden geschäftlichen Handlung konkret vorzutragen, auf die er seinen Klageangriff stützen will (OLG Hamburg LM 2013, 21, 23; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; Köhler/Bornkamm UWG, 35. Aufl., § 12 Rn 2.23 i).

    Dementsprechend darf auch das Gericht eine Verurteilung nur auf diejenigen Irreführungsgesichtspunkte stützen, die der Kläger schlüssig vorgetragen hat (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; Köhler/Bornkamm UWG, § 12 Rn 2.23 i).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
    Eine pauschale, hinsichtlich konkreter Missstände ganz im Vagen bleibende Herabsetzung, wie sie im Streitfall in Rede steht, vermag die Beeinträchtigung, die mit der Äußerung des Antragsgegners verbunden ist, dagegen nicht zu rechtfertigen (BGH GRUR 2012, 74 Rn 37 - Coaching-Newsletter).

    Herabsetzende oder verunglimpfende unwahre Tatsachenbehauptungen über Mitbewerber können indes sowohl § 4 Nr. 1 UWG als auch nach § 4 Nr. 2 UWG fallen (BGH GRUR 2012, 74 Rn 27 - Coaching-Newsletter; Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG, § 4 Rn 1.15; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Omsels UWG, 5. Aufl. 2021, § 4).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
    a) In den Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, ist in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird; er umfasst in diesem Fall alle Rechtsverletzungen, die durch die konkrete Verletzungsform verwirklicht wurden (BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser).

    Der weitgefasste Streitgegenstandsbegriff darf nicht dazu führen, dass der Beklagte neuen Angriffen des Klägers gegenüber schutzlos gestellt (BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser) oder gezwungen wird, sich von sich aus gegen eine Vielzahl von lediglich möglichen, vom Kläger aber nicht konkret geltend gemachten Irreführungsaspekten zu verteidigen (BGH GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten).

  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 18/14

    Treuhandgesellschaft - Wettbewerbsverstoß: Irreführende, standeswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
    Das gilt auch dann, wenn die Normen von unterschiedlicher Tragweite sind (v. Ungern-Sternberg GRUR 2009, 1009, 1012, 1018 f; vgl. auch Teplitzky/Schwippert, Kap. 46 Rn 3 f.) Insoweit gilt der Grundsatz iura novit curia (BGH GRUR 2016, 292, 293 - Treuhandgesellschaft).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13

    Zulässigkeit vergleichender Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
    Der bloße Austausch der Vorschrift hingegen, auf die der Antragssteller die Wettbewerbswidrigkeit des angegriffenen Verhaltens stützt, ist für die Frage der Dringlichkeit ohne Bedeutung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2014 - 20 U 151/13 = BeckRS 2014, 21936, Rn 15; Danckwerts/Papenhausen/Scholz/Tavanti, Wettbewerbsprozessrecht, 2. Aufl., Rn 851c).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
    Eine solche Vermutung besteht nur bei Beiträgen zur öffentlichen Meinungsbildung, also solchen zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (BVerfG NJW 1995, 3303).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
    Anders als in Fällen der Bezug nehmenden oder gefühlsbetonten Werbung (BVerfG GRUR 2001, 170 - Benetton-Werbung I; BVerfG GRUR 2002, 455 - Tier- und Artenschutz) wird bei der unsachlichen Herabwürdigung eines Mitbewerbers der Leistungswettbewerb unmittelbar und augenfällig gefährdet.
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
    b) Auch bei einem auf das Verbot der konkreten Verletzungsform gerichteten Klageantrag kann der Kläger sein Rechtsschutzbegehren allerdings aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime dahin fassen, dass aus einem bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Lebenssachverhalt nur bestimmte Teile zur Beurteilung herangezogen werden sollen (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; BGH GRUR 2018, 431, 432, Rn 16 - Tiegelgröße).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
    Der weitgefasste Streitgegenstandsbegriff darf nicht dazu führen, dass der Beklagte neuen Angriffen des Klägers gegenüber schutzlos gestellt (BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser) oder gezwungen wird, sich von sich aus gegen eine Vielzahl von lediglich möglichen, vom Kläger aber nicht konkret geltend gemachten Irreführungsaspekten zu verteidigen (BGH GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
    Er findet eine tragende Stütze in der aus Art. 2 Abs. 1 GG hergeleiteten Privatautonomie als einem Strukturelement der freiheitlichen Gesellschaftsordnung, die sich als Grundlage des Verhaltens am Markt zu Gunsten aller Marktteilnehmer auswirkt (BVerfG, GRUR 2001, 1058, 1060 - Therapeutische Äquivalenz).
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15

    Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht

  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 27/12

    Abbruch der Rabattaktion

  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die

  • OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 6 U 77/18

    Eilverfahren: Fehlender Verfügungsgrund bei Erhebung weiterer Beanstandungen;

  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

  • OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03

    Wettbewerbsverstoß durch unsachliche Herabwürdigung eines Mitbewerbers

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 58/90

    Plagiatsvorwurf II - Anschwärzung; Urteilsbekanntmachung

  • OLG Frankfurt, 28.11.1990 - 6 W 98/90

    Plagiarius

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